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21. Dezember 2023, 13:48 Uhr

Halter von ausgesetzter Hündin ermittelt: Das droht ihm

Das Tier war vor etwa zwei Wochen bei Minusgraden in Berumerfehn im Wald gefunden worden

Lesedauer: ca. 1min 41sec
Im Wald wurde die Hündin vor etwa zwei Wochen gefunden, angebunden an einen Baum. Symbolfoto: Ute Bruns

Im Wald wurde die Hündin vor etwa zwei Wochen gefunden, angebunden an einen Baum. Symbolfoto: Ute Bruns © Bruns ubr

Berumerfehn Vor etwa zwei Wochen wurde im Berumerfehntjer Wald eine ausgesetzte Hündin gefunden. Bei Minusgraden war der Akita-Mischling an einen Baum gebunden worden. Die Polizei konnte nun den ehemaligen Halter des Tieres ausfindig machen. Infolgedessen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

Das Tier war in Berumerfehn in einem abgelegenen Teil des Waldes gefunden worden, nachdem es dort vermutlich über mehrere Tage festgebunden ausgeharrt hatte. Die Hündin war zwar gechippt, allerdings nicht registriert. Sie wurde nach ihrem Auffinden in das Tierheim in Hage gebracht. Unmittelbar im Anschluss hatte die Polizei die Ermittlungen aufgenommen und die Öffentlichkeit um Hinweise gebeten, die zum Halter führen könnten. Dies war nun offenbar erfolgreich. Die Tierschutzorganisation Peta hatte sich ebenfalls in den Fall eingeklinkt und eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgelobt, wenn Hinweise eingehen, die zum Halter führen.

Die Staatsanwaltschaft Aurich ist nun für den Fall zuständig. Sie hat diesen von der Polizei übernommen und ist mit der Sichtung und Auswertung der Beweise beschäftigt. Aktuell scheint jedoch noch offen zu sein, ob es zu einer Anklage oder einem Verfahren vor Gericht kommen wird. Dem ehemaligen Halter droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder auch Haft – bis zu drei Jahre Freiheitsentzug sind bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vom Gesetz vorgesehen.

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