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14. Februar 2024, 17:20 Uhr

Mann aus Großheide schlägt auf 18-Jährigen ein

Tochter beschuldigt Ex-Freund eines Sexualdelikts, Vater aus Großheide prügelt daraufhin auf ihn ein

Lesedauer: ca. 2min 24sec
Ein 46-jähriger Großheider musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Norden verantworten.

Ein 46-jähriger Großheider musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Norden verantworten. © Benjamin Tebben-Willgrubs

Großheide Weil er einem 18-Jährigen mehrfach ins Gesicht geschlagen hat, ist ein 46-jähriger Großheider vom Amtsgericht Norden zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Im August des vergangenen Jahres waren die beiden Männer auf dem Kiesseefest in Großheide aneinandergeraten. Zu dem Zeitpunkt war die Tochter des Großheiders mit dem Opfer in einer Beziehung. Jedoch hatte sie sich noch am selben Abend von dem 18-Jährigen – ebenfalls aus Großheide – getrennt. Dem Opfer, das gleichzeitig als Zeuge vor Gericht geladen war, gegenüber gab das Mädchen an, sie würden zu häufig streiten, weshalb sie die Beziehung beenden wolle. Als sie auf dem Kiesseefest mit einer Freundin und ihrer Familie über die Trennung sprach, sagte sie, der 18-Jährige habe „kein Nein akzeptiert“. Daraufhin stürmte der 46-Jährige los, überraschte den Jungen von hinten und zog ihn zu Boden. Danach schlug er mehrfach ins Gesicht des 18-Jährigen. Der Großheider trug blutende Verletzungen an Nase und Stirn davon.

Dass es sich so abgespielt haben muss, davon zeigten sich Richterin und Staatsanwältin überzeugt. Zumal sich die Aussagen des jungen Mannes mit denen eines Besuchers des Kiesseefestes und gleichzeitig Zeugen deckte.

Angeklagter muss Geldstrafe zahlen

Die Motive seien nachvollziehbar, trotzdem liege eine körperliche Misshandlung vor, ordnete die Richterin ein. Deshalb wurde der Angeklagte wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Er muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Angeklagt war der 46-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Denn er sollte den 18-Jährigen nicht nur ins Gesicht geschlagen, sondern ihn auch getreten haben. Das konnte das Amtsgericht Norden dem Großheider allerdings nicht nachweisen. Er gab zudem an, an besagtem Abend Flipflops getragen zu haben und kein festes Schuhwerk, weshalb eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zudem ausgeschlossen werden konnte.

Der Großheider selbst zeigte sich teils geständig. Er gab zu, den 18-Jährigen geschubst und ihm eine Ohrfeige verpasst zu haben. Das wirkte sich positiv auf die Urteilsfindung aus. Die Schläge stritt er ab. Auch ist der Großheider nicht vorbestraft, was sich ebenfalls positiv auswirkte. Hinzu kommt, dass die Wunden des Opfers nicht sehr schwer gewesen sind. Das schlussfolgerten Staatsanwaltschaft und Richterin, denn der junge Großheider war erst ein paar Tage nach der Prügel-Attacke zum Arzt gegangen, nicht unmittelbar nach dem Geschehen.

Großheider von der Anschuldigung überrascht

Der 18-Jährige war von dem Überfall des 46-Jährigen auf dem Kiesseefest überrascht, wie er vor dem Amtsgericht Norden erzählte. Die Vorwürfe seiner Ex-Freundin ihm gegenüber waren für ihn neu. „Mir hatte sie gesagt, sie würde sich trennen, weil wir zu häufig streiten“, sagte der junge Mann. Von den Vorwürfen, er habe „kein Nein akzeptiert“, hörte der Großheider im Nachhinein zum ersten Mal.

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