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14. September 2023, 13:00 Uhr

Massen-Tumult in der Auricher Sportsbar - einer wäre fast gestorben

Wie soll ein Gericht in so einen Fall Licht in Dunkel bringen: Jeder schlug sich mit jedem, alle waren betrunken - und zum Schluss kam ein Mann schwerverletzt mit einer Flasche im Hals ins Krankenhaus.

Lesedauer: ca. 2min 29sec
Massen-Tumult in der Auricher Sportsbar - einer wäre fast gestorben

Aurich Es herrschte ein großes Tohuwabohu in der Sportsbar. Alle waren betrunken, jeder rangelte sich mit jedem, kaum jemand will etwas gesehen haben.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hatte die undankbare Aufgabe, Klarheit über einen Vorfall in einer Sportsbar an der Großen Mühlenwallstraße in Aurich im Januar vergangenen Jahres zu schaffen.

Ein 44-jähriger Eritreer ist angeklagt, an jenem Tag einem anderen Gast einen abgebrochenen Flaschenhals ins Gesicht gerammt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertete diese Tat als eine schwere Körperverletzung.

„Viel Tumult“

Viele der damaligen Gäste standen zu jener Zeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. So auch der Bruder des Opfers der Attacke. „Es war damals viel Tumult, weil viele kleine Grüppchen aufeinander losgegangen sind“, sagte der 27-jährige Zeuge.

Wie so mancher andere Zeuge hat er im Nachhinein mehr gehört als selbst gesehen. Er sei derjenige, der sich an den Spielautomaten gesetzt und gespielt habe, berichtete der Kurde. Der Angeklagte habe das verhindern wollen. „Er sagte, der Automat würde seinem Freund gehören. Er wurde gleich aggressiv“, so der syrische Kurde. Wie die Flasche zerschlagen wurde und wer sie seinem Bruder ins Gesicht gestoßen hat, habe er nicht gesehen.

Opfer war der Täter?

Ein Afghane wiederum behauptete, es sei das spätere Opfer gewesen, dass die Flasche zerschlagen und damit auf ihn zugekommen sei. „Das höre ich zum ersten Mal“, intervenierte Richter Björn Raap. „Der Angeklagte sagt selbst, dass er die Flasche in der Hand hatte.“ „Davon weiß ich nichts“, lautete die Antwort. Allerdings sei er selbst auch stark betrunken gewesen und von dem Tumult aufgewacht, räumte der 23-Jährige ein. Er bekam in dem Geschehen einen Kaffeebecher an den Kopf.

In diesem Fall war es der nächste Zeuge, der verantwortlich für die Verletzung des Afghanen war. Sein Verfahren deswegen sei bereits abgeschlossen, versicherte der 29-jährige Kurde. Auch er war betrunken, auch er hatte den Schlag mit der abgebrochenen Flasche nicht gesehen.

Nur Verteidigung?

Während seiner Vernehmung sprach mehrfach der Angeklagte dazwischen. Er wiederholte seine Version, dass er sich habe verteidigen müssen. „Die kamen von zwei Seiten auf mich zu. Ich kann mich mit einem streiten, aber nicht mit vier oder fünf. Da muss ich mich verteidigen“, behauptete der Eritreer.

Richter Raap wollte ganz genau wissen, ob nicht nur der Streit um den Spielautomaten, sondern auch kulturelle Rivalitäten Grund für die Auseinandersetzung gewesen sein könnte und fragte den Zeugen ganz direkt. „Es gibt verschiedene Lager: Kurden, Afghanen und Afrikaner. Sind die Gruppen aufeinander losgegangen?“ „Nein, so war das nicht“, antwortete der Kurde. „Gab es eine Situation, wo es erforderlich war, sich mit einer abgebrochenen Flasche zu verteidigen?“, bohrte der Vorsitzende weiter nach. Die Antwort fiel eher allgemein aus, ließ aber trotzdem tief blicken: „Das ist so, wenn man betrunken ist, wenn man glaubt, dass man sich verteidigen muss.“

Der Prozess wird am 25. September fortgesetzt.

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